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Der tragische Tod des kleinen Volkan`s aus Hamburg, der
im Jahr 2000 durch zwei Staffordshire Terriern um`s Leben kam verursachte
eine wahre Hysterie.
Kurzer Hand wurden von Politikern neue Gesetze und Verordnungen erlassen.
Willkürlich setzten sie verschiedene Rassen auf eine Liste und stuften
diese als gefährlich ein.
Um in NRW einen Listenhund halten zu können muss man einige Auflagen
erfüllen.
Um einen solchen Hund ausführen zu dürfen muss man volljährig sein und
einen bestandenen Sachkundenachweiß vorweisen können. Außerdem ist die
Voraussetzung für die Haltung eines Anlagenhundes ein polizeiliches
Führungszeugnis, welches keinerlei Eintragungen enthalten darf. Danach
muss das Ordnungsamt einer Haltung zustimmen und kontrolliert meistens
noch ob der Hund ausbruchsicher untergebracht ist.
Der Hund selber muss zum einen gechipt sein und zum anderen muss, bevor
der Hund einzieht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen
werden. Der Hund ist zunächst an das Tragen von Maulkorb und Leine
gebunden, kann jedoch durch das absolvieren eines Verhaltenstest teilweise
davon befreit werden. Je nach Kommune, Kreis oder Stadt werden für das
Halten von Anlagehunden Steuern in verschiedenen Höhen erhoben.
Leider sind die Steuersätze manchmal so hoch, das es einigen
verantwortungsbewussten Hundefreunden dadurch unmöglich wird, einem
Anlagenhund ein zu Hause zu bieten oder sie sind deswegen sogar gezwungen
ihre eigenen Hunde abzugeben. Die private Vermittlung von Anlagenhunden
ist in NRW verboten und somit nur über Tierschutzorganisationen möglich.
Die Zucht solcher Hunde, speziell der Anlage 1 Hunde, wurde bis auf einige
wenige Ausnahmen fast deutschlandweit verboten.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen das die Gefährlichkeit eines
Hundes nicht an seiner Rasse festzumachen ist.
Ein Hund wird nie als „Kampfhund“ geboren, er wird von seinem Besitzer
dazu gemacht!!!
Das Problem liegt immer am anderen Ende der Leine!!!
Die Rasse „Kampfhund“ gibt es nicht!!!
Durch schlechte Haltung und falsche Erziehung kann man aus jedem Hund
einen Kampfhund machen. Hierzu möchte ich euch einen
Artikel von Prof. Dr. Irene Stur nahe legen.
Zudem möchte ich euch die
Geschichte von Lucas, Hope, Libby und Midnight ans Herz legen,
um aufzuzeigen das trotz dieser erlassenen Gesetze die schwarzen Schafe
weiter Hunde für ihre Zwecke missbrauchen.
Ricky ist ein American Staffordshire Terrier und ist somit laut Gesetz ein
so genannter Kampfhund.
Als ich meinen Eltern erzählte das Ricky bei uns einziehen wird waren sie
erst besorgt. Sie haben sie zwar als absolut lieben und unkomplizierten
Hund kennen gelernt, aber es war doch was anderes zu wissen das sie bald
Couch und Bett mit uns teilt. Zu stark waren immer noch die Bilder aus den
Medien in ihren Köpfen.
Doch es dauerte nicht lange und Ricky hatte meine Eltern um ihre Pfote
gewickelt. Schon bald lag sie mit meinen Eltern gemeinsam auf der Couch
und wird bis heute ohne Ende verwöhnt.
So ergeht es den meisten Leuten wenn sie erstmal den Mut gefasst haben und
sie kennen lernen wollen.
Auch die kleine Nichte meines Bruders kennt Ricky vom Säuglingsalter an
und liebt es mit beiden Hunden zu kuscheln und zu spielen. Und dies
geschieht völlig bedenkenlos unsererseits, natürlich immer unter Aufsicht.
An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen das Ricky es schaffte ihren
Verhaltenstest, nach lediglich drei Monaten in unserer Obhut, erfolgreich
zu absolvieren.
Wenn man einem Listenhund ein zu Hause gibt muss einem jedoch bewusst sein
das nicht immer nette Reaktionen kommen. Wenn wir mit Ricky spazieren
gehen kommt es schon mal vor das Leute die Straßenseite wechseln, ihre
Kinder oder ihre kleinen Hunde auf den Arm nehmen. Natürlich wird der eine
oder andere Spruch nicht ausgelassen.
Wir haben gelernt damit zu leben und sind immer darum bemüht das Denken
mancher Leute in die andere Richtung zu lenken, was leider nicht immer
erfolgreich ist. Aber selbst wenn nur eine Person ihre Einstellung
überdenkt, hat es sich schon gelohnt! |